| Von: "Gerhard Ruiss" Betreff: Offener Brief Datum: Donnerstag, 14. Juni 2001 14:32 An den
Landeshauptmann der Steiermark Offener Brief Der steirische Weg zur Nichtvereinnahmung der Kunst Durch Zufall entdeckte der oststeirische Autor Martin Krusche, daß Teile eines von ihm für einen anderen Zweck verfaßten und dann doch nicht veröffentlichten Textes für die Publikation "Zukunft Kultur Politik" (das kulturpolitische Arbeitsprogramm der regierenden steirischen Volkspartei 2000 - 2005) ohne sein Einverständnis (und ohne sie als Zitate kenntlich zu machen) übernommen wurden. Durch diese Verwendung seines teilweise mit anderen Schlußfolgerungen versehenen Textes fand sich Martin Krusche als Mitarbeiter an einem Parteiprogramm wieder, ohne je über sein Interesse an einer Mitwirkung oder über sein Einverständnis zur Verwendung seines Textes befragt worden zu sein. Nach mehreren Versuchen Martin Krusches, zu einer für alle Seiten befriedigenden Lösung in diesem weder urheberrechtlich noch urheberpersönlichkeitsrechtlich gedeckten Vorgehen zu finden und dem vorerst vermeintlichten Einlenken von offizieller Seite aus, hat es nach diesen ersten zustimmenden Reaktionen jetzt den Anschein, als solle die Angelegenheit einfach übergangen werden. Dabei wären die von Martin Krusche gemachten Vorschläge zur Bereinigung der Angelegenheit ganz einfach zu bewerkstelligen. Zum einen fordert er eine wenigstens nachträglich angemessene Vergütung für seine unfreiwillige gutachterliche Tätigkeit bzw. die Verwendung seines Textes, zum anderen soll die Landesregierung der Steiermark diese Situation dazu nutzen, um im Unterschied zum Zustandekommen unfreiwilliger Beiträge für ein kulturelles Arbeitsprogramm mit einer Einladung an Martin Krusche und andere Akteure im Kulturleben der Steiermark zu einer vom Land Steiermark veranstalteten Enquete freiwillige Beiträge zur Gestaltung eines steirischen Kulturprogramms zu erhalten. Mit seinem zweiten Vorschlag fordert Krusche ohnehin nur das ein, was von Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic selbst eingefordert wird und zumindest bis 2005 gültig beiben soll: "Wir wollen bewußt in einer Zeit, in der so viel über die Gefährdungen der Freiheit der Kunst, über die Gefahr der Diffamierung, der Zensur, aber auch der Vereinnahmung und des parteipolitischen Mißbrauchs von Kunst und Kultur gesprochen wird, ein klares Bekenntnis dazu ablegen, daß wir es als unsere politische Aufgabe sehen, Kunst und Künstlern ihren Freiraum zu sichern und diesen aktiv weiter zu entwickeln. Das ist ein klares Bekenntnis zum Eigenwert und zur Freiheit von Kunst und Kultur, mit dem Auftrag, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die freie und kreative Entfaltung für Kunst und Kultur zu schaffen." (Arbeitsprogramm 2000 bis 2005) Die IG Autorinnen Autoren hat Martin Krusche zur Unterbreitung dieses einvernehmlichen Lösungsvorschlags geraten, möglicherweise aber im falschen Glauben, die in der Steiermark regierende ÖVP hätte ebenfalls ein Interesse daran, die Angelegenheit einvernehmlich zu bereinigen. Ob das wirklich gewünscht wird und ob es nicht überhaupt ein Fehler war, die direkte Verständigung zu suchen, daran bestehen inzwischen berechtigte Zweifel: Während offizielle Reaktionen ausbleiben, ist mittlerweile eine "interne" Diskussion in Gang gesetzt worden, ob für diesen Text überhaupt Urheberrechtsschutz beansprucht werden kann. Da die Bezweiflung des Urheberschutzes eine Angelegenheit nicht nur eines Autors sondern aller Autoren ist, stellt die IG Autorinnen Autoren in diesem Zusammenhang fest: 1. Das Urheberrecht schützt alle "eigentümlichen geistigen Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur", und zwar von "Sprachwerken aller Art", somit "alle Werke, deren Ausdrucksmittel die Sprache ist". (§§ 1 und 2 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes) 2. Die ausschließlichen Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Verwertungsrechte liegen beim Urheber und/oder bei den von ihm dazu ermächtigten Werknutzungsberechtigten, u.a. auf folgender Rechtsgrundlage: "Der Urheber hat das auschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft dieses Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden." (§ 16 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes) 3. Das Urheberrecht schützt den Urheber weiters auch vor unzulässigen Eingriffen. Er ist selbst bei Einwilligungen zu Änderungen nicht daran gehindert, "sich Entstellungen, Verstümmelungen und anderen Änderungen (...) zu widersetzen, die seine geistigen Interessen am Werke schwer beeinträchtigen." (§ 21 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes) Letztlich steht das ganze österreichische Urheberrechtsgesetz im Widerspruch zu einer Auffassung, Sprachwerke bzw. Texte könnten je nach Verwendungszweck einmal unheberrechtlich geschützt sein und ein anderes Mal nicht. Da zudem auch in die (Urheber-)Persönlichkeitsrechte ihres Verfassers eingegriffen wurde, ist es umso erstaunlicher, daß eine Regierungspartei nicht sofort und ohne wenn und aber einer gütlichen Einigung und konstruktiven Lösung des Problems zugestimmt hat. Die IG Autorinnen Autoren fordert daher die zuständigen Stellen im Land Steiermark und in Vertretung für diese Stellen Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic dazu auf, in der Angelegenheit umgehend aktiv zu werden und sie im Interesse aller Beteiligten mit einem hoffentlich wohl auch von der Landesregierung der Steiermark gewünschten positiven Ergebnis zu bewältigen. Es kann weder an unverhältnismäßigen Forderungen noch an unverhältnismäßigen Folgen liegen, ein solches Ergebnis zu erreichen, es liegt einzig und allein am sogenannten, eben entweder vorhandenen oder nicht vorhandenen, "guten" Willen. Mit freundlichen Grüßen |
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